Post vom Finanzamt…

…war in den vergangenen Jahren meist recht nett, denn einmal im Jahr war’s der Steuerbescheid, der kurz darauf in einer nicht ganz kleinen Rückzahlung auf dem Konto mündete.

In so fern hat mich der Brief heute schon gewundert. Aber, kein Problem, es war nur die Kfz-Steuer für 2008. Doch was sehen meine Augen? Das Finanzamt will mehr Geld von mir, da unser serienmäßig mit Partikelfilter ausgestattete Peugeot 307 SW angeblich nicht über einen Partikelfilter verfügt. Wie bringe ich das jetzt dem Finanzamt bei?

Ein erstes Googlen führt vor allem zu Peugeot-Diskussionsforen, alle haben das gleiche Problem, teilweise liegen die Beiträge schon fast ein halbes Jahr zurück. Na, dann müsste ja zumindest Peugeot bescheid wissen: Die Kundenhotline weiß auch was, zumindest so ein bisschen, man solle vom Händler eine Bestätigung holen, dass das Auto mit Partikelfilter ausgerüstet ist, zur Zulassungsstelle laufen, und dort den Eintrag ändern lassen. Irgendiwe umständlich. Außerdem wundert man sich bei Peugeot, dass man schon mehrfach die Daten geliefert hätte und immer noch nichts abgeglichen sei.

Weiteres Googlen bringt dann doch noch etwas, vielleicht erfreulicheres Ergebnis: Eine Pressemitteilung aus dem Staatsministerium der Finanzen höchstselbst. Man hat sich dort, weil das ja mittlerweile schon der Exportschlager aus Bayern ist, den Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben. Dort heißt es:

Die Finanzverwaltung hat eine unbürokratische Lösung für Besitzer von Diesel-Pkw mit serienmäßig eingebauten Partikelfiltern gefunden, die keinen entsprechenden Eintrag in den Fahrzeugpapieren haben: Sofern die Fahrzeughersteller die für eine Anerkennung notwendigen Daten dem Kraftfahrt-Bundesamt zur Verfügung stellen, kann die Finanzverwaltung auch ohne Vorlage der geänderten Zulassungspapiere diese Fahrzeuge als besonders partikelreduziert besteuern. Die Finanzverwaltung appelliert daher an die Hersteller ihre Angaben beim Kraftfahrt-Bundesamt zu ergänzen, um der Steuerverwaltung die Korrektur etwaig fehlerhafter Steuerbescheide zu ermöglichen.

Fein. Der Datenabgleich sollte “im Herbst” erfolgen. Ganz unbürokratisch unkonkret angegeben. Also muss ich doch noch ganz unbürokratisch Einsruch gegen den Bescheid einlegen, um zu erfahren, ob hier noch das Kraftfahrtbundesamt, die Finanzverwaltung, oder der Hersteller schläft:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den Bescheid vom 20.11. zur Festsetzung der Kfz-Steuer Einspruch ein, da mein Kraftfahrzeug serienmäßig über einen Diesel-Partikelfilter verfügt.

Der falsche Bescheid wundert mich insbesondere, da in Pressemitteilung 227/2007 des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen angekündigt wurde, dass die Finanzverwaltung eine unbürokratische Lösung für Besitzer von Diesel-Pkw mit serienmäßig eingebauten Partikelfiltern gefunden habe, die den Gang zur Zulassungsstelle ersparen soll. Es wäre daher sehr freundlich, wenn Sie klären und mir mitteilen könnten, ob der in der Pressemitteilung für Herbst angekündigte Datenabgleich der Finanzverwaltung mit dem Kraftfahrt-Bundesamt bereits stattgefunden hat.

Mit freundlichen Grüßen
etc…

Mal abwarten, was als Antwort zurückkommt…

Edit: Antwort ist da…

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